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Allgemeine Geschäfts¬bedingungen

1. Anwendungsbereich und GeltungDiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”). finden auf sämtliche Vereinbarungen und Verträge, welche die CRM Informatik GmbH mit Kunden abschliesst Anwendung, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen oder individuelle schriftliche Abreden etwas anderes vorsehen. Mit der Auftragserteilung an die CRM Informatik GmbH gelten sie als anerkannt. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. 2. Offerten und VertragsabschlussOfferten der CRM Informatik GmbH erfolgen freibleibend und unverbindlich, soweit in der Offerte selbst nichts anderes festgehalten wird. Ein Vertragsabschluss kommt erst durch Annahme der Kundenbestellung durch die CRM Informatik GmbH zustande.Verträge über DauerleistungenBei Verträgen über Dauerleistungen (Outsourcing, IT-Support, Wartung, Pflege usw.) werden die Mindestlaufzeiten und die Kündigungsfristen in der individuellen Vereinbarung festgelegt. 3. Preise, Zahlungsbedingungen, Verrechnungsverbot und EigentumsvorbehaltSämtliche Preisangaben verstehen sich als Nettopreise und exklusive MwSt. CRM Informatik GmbH kann Vorauszahlungen verlangen. Als Zahlungskonditionen gelten die in der Offerte oder im Vertrag festgehaltenen Bedingungen. Rechnungen, welche nicht innert 10 Tagen ab Rechnungsstellung schriftlich und begründet beanstandet werden, gelten als akzeptiert. Rechnungsbeträge sind innert der auf der Rechnung aufgeführten Frist zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug und es sind Verzugszinsen in der Höhe von 5% geschuldet. CRM Informatik GmbH ist berechtigt, für jede Mahnung eine Gebühr je Mahnstufe in Rechnung zu stellen. Eine Verrechnung mit eigenen Forderungen des Kunden ist nur zulässig, soweit diese rechtskräftig entschiedene oder schriftlich anerkannte Ansprüche umfassen. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt die Ware im Eigentum der CRM Informatik GmbH. 4. Beginn, Dauer und Beendigung des Vertrages4.1 Der Dienstleistungsvertrag mit dem Kunden kommt mit der Anmeldung auf der Homepage swissvoip.ch / crm-informatik.ch und mit der Annahme durch CRM Informatik GmbH zustande oder gem. Absprache. Der Kunde erhält nach der Anmeldung eine Bestätigung per Mail zugeschickt.
4.2 Der Dienstleistungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, anders lautende schriftliche Vereinbarungen vorbehalten.
4.3 Die Kündigungsfristen sind dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag oder Anmeldeformular zu entnehmen. Die Mindestvertragsdauer aus dem jeweiligen Vertrag ist zu beachten. Sollte keine Kündigungsfrist definiert sein, greift eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten. Danach sind die Verträge jeweils mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündbar. Im gegenseitigen Einverständnis kann der Vertrag auch innerhalb anderer Fristen bzw. auf einen anderen Termin hin aufgelöst werden. Das Restguthaben verfällt in jedem Fall an CRM Informatik GmbH und kann grundsätzlich nicht zurückerstattet werden. Falls eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart ist und der Vertrag vor Ablauf gekündigt oder der Anschluss nicht verwendet wird, werden die beim Vertragsabschluss gewährten Vorteile dem Kunden belastet. Ebenfalls kann Swiss VoIP Solutions / CRM Informatik GmbH eine Bearbeitungsgebühr erheben.Zu beachten: Eine Wegportierung der Swiss VoIP Telefonnummer(n) zu einem anderen Carrier kann frühestens 6 Monate nach Nummernzuteilung erfolgen. Möchte der Kunde die Swiss VoIP Telefonnummer(n) vor dieser Frist wegportieren, wird dem Kunde CHF 50.00 pro Einzelnummer, CHF 100.00 für einen Block mit 2 bis 10 Telefonnummern oder CHF 500.00 pro DDI in Rechnung gestellt.
4.4 Swiss VoIP / CRM Informatik GmbH behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug das Konto sofort zu sperren und den ausstehenden Betrag auf dem Rechtsweg einzufordern.
4.5 Allfällige Gesprächsguthaben können nach einer Auflösung des Vertrages durch den Kunden nicht zurückerstattet oder übertragen werden.  4.6 Swiss VoIP Solutions / CRM Informatik GmbH behält sich das Recht vor, bei rechts- und sittenwidrigem Verhalten des Kunden, die Dienstleistung umgehend zu unterbrechen. Bei Fremdnutzung der abonnierten Swiss VoIP Rufnummern über einen Drittanbieter kann Swiss VoIP / CRM Informatik GmbH den Dienstleistungsvertrag jederzeit auf Monatsende kündigen. 4.7 Unbenutzte Swiss VoIP Konten werden nach 90, resp. 120 Tagen gelöscht und die Rufnummern werden wieder freigegeben. Massgebend für die Berechnung dieser Frist ist der letzte getätigte Anruf über die Swiss VoIP Rufnummer. Ist kein Guthaben auf dem Swiss VoIP Konto vorhanden, wird das Konto nach 60 Tagen deaktiviert und nach 90 Tagen gelöscht. Bei einem Guthaben auf dem Swiss VoIP Konto gilt eine Frist von 120 Tagen. Allfällige Restguthaben von gelöschten Konten können nicht zurückerstattet oder übertragen werden. 5. Leistungs- und LieferumfangCRM Informatik GmbH erbringt ihre Leistungen und ihre Lieferungen im Rahmen des in der individuellen Vereinbarung festgehaltenen Umfanges. Sie ist bestrebt, vereinbarte Lieferfristen und -termine einzuhalten, kann diese aber nicht garantieren. CRM Informatik GmbH ist berechtigt, Dritte zur Auftragserfüllung beizuziehen.
6. HardwareCRM Informatik GmbH beschafft, liefert und installiert die bestellte Hardware im vereinbarten Umfang. 7. Software (Standard und Individual)CRM Informatik GmbH beschafft, liefert und installiert die vom Kunden bestellte Software im vereinbarten Umfang. Dem Kunden wird an der Software, inkl. deren Dokumentation, ein Nutzungsrecht im Rahmen der Lizenzvereinbarung des Lizenzgebers (Dritthersteller oder CRM Informatik GmbH) zugestanden. Alle weiteren Rechte, insbesondere die gewerblichen Schutzrechte, verbleiben bei der CRM Informatik GmbH, bzw. der Lizenzgeberin. Die Software darf nur für eigene Zwecke verwendet werden. Sie darf weder kopiert noch an Dritte weitergegeben werden. 8. Hardwarewartung und SoftwarepflegeDie Wartung umfasst die Aufrechterhaltung des technischen Betriebs und die Wiederherstellung der Einsatzfähigkeit beim Auftreten von Systemfehlern. CRM Informatik GmbH kann keinen unterbruchsfreien Betrieb, keine dauerhafte System-Kompatibilität und keine unmittelbare Behebung von Mängeln garantieren. CRM Informatik GmbH kann bis zum Vorliegen der Fehlerbehebung eine Umgehungslösung (Workaround) anbieten. Wartungsbereitschaft, Reaktionszeiten, Systemverfügbarkeit, Laufzeiten usw. sind abhängig vom entsprechenden Support-Vertrag. Die Pflege richtet sich nach der individuellen Vereinbarung zwischen CRM Informatik GmbH und dem Kunden. 9. DienstleistungenDienstleistungen (Lieferung, Transport, Montage, Konfiguration, Support, Beratung und vergleichbare Tätigkeiten) werden nach Tätigkeit und effektivem Zeitaufwand, gemäss den Dienstleistungspreisen berechnet. Die Spesen (Fahrkosten, Unterkunft, Verpflegung usw.) werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.
10. Mitwirkungspflichten des KundenDer Kunde stellt CRM Informatik GmbH alle zur Erfüllung des Auftrages erforderlichen Informationen und Mittel zur Verfügung. Er stellt sämtliche technischen Anschlüsse (inkl. Strom, Netzanschlüsse etc.) entsprechend den Spezifikationen der CRM Informatik GmbH rechtzeitig bereit und gewährt den notwendigen Zugang zu seinen Räumlichkeiten. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Abnahme von Hard – und Software mitzuwirken. Setzt er diese produktiv ein, gilt sie als abgenommen. 11. HaftungsbeschränkungenCRM Informatik GmbH haftet für direkte Schäden aus diesem Vertragsverhältnis nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftungssumme ist in jedem Fall auf die Höhe von max. CHF 20’000 beschränkt bzw. gemäss den Vorgaben der Betriebshaftpflicht Versicherung. Für indirekte und Folgeschäden wird die Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, wegbedungen. Für Schäden, welche durch Mängel gelieferter Drittsoftware entstehen, haftet CRM Informatik GmbH nicht. Eine Haftung für Schäden irgendwelcher Art (direkt oder indirekt) infolge Lieferverzugs wird ausgeschlossen. 12. Garantie (und Gewährleistung)Bezüglich Hardware gibt CRM Informatik GmbH die Garantie, welche der Hersteller, bzw. der Drittlieferant leistet, an den Kunden weiter. Der Umfang der Garantie ergibt sich aus deren Garantiebestimmungen. Zubehör unterliegt den Garantieleistungen des jeweiligen Herstellers oder Lieferanten. Ausgeschlossen von jeder Garantie ist Software und Verbrauchsmaterial. Die Garantie umfasst keine Supportleistungen von CRM Informatik GmbH. Die zur Erbringung von Garantieleistungen notwendigen Aufwände werden dem Kunden in Rechnung gestellt, soweit sie nicht vom Hersteller entschädigt werden. Bei Eingriffen durch den Kunden oder durch Dritte in die Hard- oder Software, bei äusserlichen Beschädigungen, bei Bedienungsfehlern sowie bei Einsatz- oder Betriebsbedingungen, die von den Produktunterlagen abweichen, entfällt jede Garantie und Gewährleistung. 13. Übertragung von Rechten und PflichtenDer Kunde darf ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der CRM Informatik GmbH keine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte übertragen. Der Kunde zeigt einen von Gesetzes wegen erfolgenden Vertragsübergang vor dem Handelsregistereintrag schriftlich an. Ist die Weiterführung des vertraglichen Verhältnisses mit der neuen Partei nicht zumutbar, stellt dies für die CRM Informatik GmbH einen wichtigen Kündigungsgrund dar.
14. VertraulichkeitCRM Informatik GmbH sichert dem Auftraggeber zu, alle Informationen, die für die Auftragsdurch-führung benötigt werden, vertraulich zu behandeln. Im Gegenzug verpflichtet sich der Auftraggeber, die von der CRM Informatik GmbH vorgeschlagenen und/oder umgesetzten Lösungen (inkl. Konzepte, Audits, etc.) geheim zu halten und Ihre Mitarbeiter und Organe zur Geheimhaltung derselben zu verpflichten. 15. Beizug DritterCRM Informatik GmbH kann zur Erbringung ihrer Dienstleistungen jederzeit Dritte beiziehen.
16. Übertragung von DomainnamenCRM Informatik GmbH veranlasst die Übertragung eines Domainnamens auf Antrag des Kunden hin. Dieser Antrag hat schriftlich während der Bestellung oder während des ordentlichen Bestellvorganges zu erfolgen.
Ohne entsprechenden schriftlichen Antrag des Kunden überträgt die CRM Informatik GmbH einen Domainnamen gegen Vorlage eines vollstreckbaren Entscheids eines Gerichtes oder eines zwischen dem Kunden und dem Dritten abgeschlossenen Vertrages, worin CRM Informatik GmbH unmittelbar zur Übertragung des betreffenden Domainnamens auf den Dritten angewiesen wird. Der Dritte hat eine Bescheinigung über die Vollstreckbarkeit des Gerichtsentscheides beizubringen.
CRM Informatik GmbH ist berechtigt, die Übertragung eines Domainnamens auf gerichtliche oder behördliche Anweisung hin vorläufig zu blockieren. Vorbehalten bleiben weitere Massnahmen, die durch Gerichte und Behörden angeordnet werden. Ferner ist CRM Informatik GmbH zur Blockierung eines Domainnamens berechtigt, wenn ein Dritter nachweislich eine gerichtliche oder schiedsgerichtliche Klage gegen den aktuellen Halter auf Löschung/Widerruf oder Übertragung des Domainnamens anhängig gemacht hat.
Bei Domainnamen mit den Endungen „.ch“ und „.li“ entstehen durch die Übertragung des betreffenden Domainnamens keine zusätzlichen Kosten und die Laufzeit wird nahtlos übernommen. Bei Domainnamen mit anderen Endungen beginnt die Vertragsperiode neu und es fällt die Jahresgebühr an.
17. Anpassungen der AGBsCRM Informatik GmbH behält sich die jederzeitige Änderung der AGB vor. Änderungen werden via Internet publiziert und gelten ohne entsprechenden schriftlichen Widerspruch des Kunden innert 30 Tagen als akzeptiert. 18. Anwendbares RechtFür sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der CRM Informatik GmbH ausschliesslich zuständig. Zur Anwendung gelangt schweizerisches Recht (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts CISG).Sollte eine Bestimmung des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages nichtig oder rechtsunwirksam werden, so gelten die übrigen Bestimmungen weiter. Die nichtigen oder rechtsunwirksamen Bestimmungen sollen in diesem Fall durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung derjenigen der unwirksamen Bestimmung so nahe kommt wie rechtlich möglich. 19. GerichtsstandGerichtsstand ist Horgen/ZH. CRM Informatik GmbH ist berechtigt, den Teilnehmer an seinem Sitz bzw. Domizil zu belangen. Dieser Vertrag und seine integrierenden Vertragsbestandteile unterstehen dem Schweizerischen Obligationenrecht.

Version: Februar 2022 CRM Informatik GmbH, ersetzt alle bisherigen ausgaben.
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Im Schnegg 5 | CH - 8810 Horgen
+41 848 222 587 (max. CHF 0.086/min) Support: 090090020 (CHF 2/min)
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